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Neue QPR Tagespflege ab Januar 2022

Endlich gibt es die QPR Tagespflege mit passenden Prüfkriterien

Nach langem hin und her ist die QPR Tagespflege endlich am Start mit Januar 2022. Wir freuen uns, dass damit erstmalig eine Prüfgrundlage vorliegt, die explizit auf die Tagespflege ausgerichtet ist und die Besonderheiten dieses Versorgungssettings berücksichtigt. Zu dieser Besonderheit gehört, dass die Tagespflege die Versorgung durch Angehörige und ambulante Pflege dienste ergänzt. Die dadurch limitierte Einflussmöglichkeit auf die Versorgungsqualität wird bei der Bewertung im Rahmen der Qualitätsprüfungen beachtet. So äußert sich der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund in seinem Vorwort zur Qualitätsprüfung in Pflegeeinrichtungen nach § 114 SGB XI – Tagespflege.

Mit einer Zufallsauswahl von sechs Tagespflegegästen werden in der QPR Tagespflege unter anderem die Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte, die Förderung der Mobilität und Selbstversorgung sowie der Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen in die Qualitätsprüfungen mit einbezogen. Von den 21 zu bewertenden Qualitätsaspekten beziehen sich 19 auf die tagesgastbezogene Versorgungsqualität. Im Gegensatz zum bisherigen Prüfansatz treten Qualitätsaspekte zur Strukturqualität damit deutlich in den Hintergrund.

Analog zur neuen Qualitätsprüfrichtlinie stationär wird auch in der QPR Tagespflege keine Gesamtnote ermittelt, sondern anhand der einzelnen Kriterien mit einem Katalog von Leitfragen eine Einzel-Bewertung nach Auffälligkeiten und Defiziten vorgenommen: A = keine Auffälligkeiten,  B = Auffälligkeiten, die für die Beratung der Einrichtung relevant sind, C = Defizit mit Risiko negativer Folgen für den Tagespflegegast und D = Defizit mit eingetretenen negativen Folgen für den Tagespflegegast

Damit zeigt sich auch für die Mitarbeitenden in der Tagespflege, dass der Dokumentationsnachweis ein wenig in die Nachrangigkeit und das Fachgespräch auf Augenhöhe in den Vordergrund rückt.

Das Seminar möchte in erster Linie die Kompetenzen der Pflegenden im Auftreten gegenüber Prüforganen stärken. Dazu gehört die strukturierte Vermittlung der Prüfinhalte der QPR Tagespflege, ohne dass dadurch der Ansatz zu einer entbürokratisierten Dokumentation in Sinne des Strukturmodells der Pflege verloren geht. Als weiterer wichtiger Bezugspunkt werden die wesentlichen Aspekte der 2020 neu aufgesetzten Maßstäbe und Grundsätze zur Qualität und Qualitätssicherung nach § 113 SAGB XI für die Tagespflege eingebunden und in Beziehung zu den Prüfkriterien gesetzt.

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