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Neue Wege in der Ablauforganisation mit PeBeM

2026 entscheidet sich, wer vorbereitet ist – das neue Personalbemessungsverfahren ist Pflicht, aber auch Chance. Nutzen Sie die Spielräume, um Ihre Pflegequalität nachhaltig zu stärken.

Seit dem 1. Juli 2023 gilt in allen stationären Pflegeeinrichtungen das neue Personalbemessungsverfahren (§ 113 c SGB XI, PeBeM). Die starre Fachkraftquote von 50 Prozent gehört damit der Vergangenheit an. Stattdessen richtet sich der Personalschlüssel nun ausschließlich nach der Pflegegradverteilung und dem Qualifikationsniveau der Mitarbeitenden.

Die neuen bundeseinheitlichen Personalanhaltswerte bringen nicht nur Klarheit, sondern auch Gestaltungsspielraum. Wer den Wechsel nutzt, kann Prozesse neu strukturieren, Rollen klarer definieren und die Qualität der Pflege spürbar steigern. Das Case-Mix-Prinzip eröffnet die Möglichkeit, Personal gezielt dort einzusetzen, wo es den größten Nutzen für Bewohnerinnen und Bewohner bringt.

Damit aus den gesetzlichen Vorgaben ein echter Qualitätsgewinn wird, braucht es mehr als nur Zahlen und Berechnungen. Es geht darum, eingefahrene Abläufe zu hinterfragen, Fehlerquellen zu erkennen und die Zusammenarbeit im Team zu stärken. Einrichtungen, die diesen Schritt proaktiv angehen, sichern nicht nur ihre Compliance, sondern schaffen auch eine solide Basis für nachhaltige Pflegequalität.

Weiterführende Informationen zum PeBeM:

§ 113 c SGB XI – Personalbemessung in der stationären Pflege

PeBeM-Umsetzung – Pflegenetzwerk Deutschland

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