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Neues Gesetz – Personalberechnung 2023 jetzt sicher planen

Qualitätsniveaus in der Pflege gut vorbereiten und einführen

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) wird endlich die Vorgabe für einen einheitlichen Personalschlüssel in der stationären Pflege in ganz Deutschland gegeben.

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ist es eine der wesentlichen gesellschaftspolitischen Aufgaben der nächsten Jahre, eine gute und professionelle pflegerische Versorgung zu sichern. Dazu bedarf es einer hinreichenden Anzahl an Pflegefachpersonen und weiteren beruflich Pflegenden. Zu den Rahmenbedingungen einer guten Pflege gehört daher eine qualitativ und quantitativ am Versorgungsbedarf der Pflegebedürftigen ausgerichtete Personalausstattung der Pflegeeinrichtungen. So lauten die einleitenden Worte in der Roadmap zur Umsetzungsstrategie eines einheitlichen Personalschlüssels für die stationäre Pflege in Deutschland.

In Zukunft werden wir uns von der starren Fachkraftquote von 50% verabschieden zugunsten eines einrichtungsinternen Personalschlüssels, der sich ausschließlich an der Pflegegradverteilung orientiert. Das zukünftige Arbeiten mit Qualitätsniveaus in der Pflege bietet erstaunliche Möglichkeiten, Arbeitsabläufe neu zu denken, eingefahrene Fehler zu entlarven und definitiv die Pflegequalität zu verbessern.

Wer jetzt 2022 nicht startet, wird die Vorgabe zum Juli 2023 den Algorithmus1.0 einzuführen niemals schaffen!

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