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1. nationaler Expertenstandard – Mobilitätsförderung

Angemessene Handlungsstrategien für die Praxis

Der nationale Expertenstandard Erhaltung und Förderung der Mobilität stellt geradezu eine Herausforderung dar, das bisherige Vorgehen in der Anwendung von Expertenstandards zu überdenken.

Im Sinne einer Entbürokratisierung der Pflege umfasst er bemerkenswert den wesentlichen Faktor neben Einbußen in der Kognition, der zu Pflegebedürftigkeit auf Dauer führen kann – sich nicht mehr ohne fremde Hilfe bewegen zu können.

Eine kontinuierliche Förderung der Mobilität führt also mit großer Garantie dazu, Sturzprävention, Dekubitusprophylaxe, ein positives Schmerzmanagement und viele andere zu erwartenden Risken im Alter gleich mit in den fachlichen Blick zu nehmen.

Der Erste Nationale Expertenstandard könnte damit quasi auf den Thron gesetzt und zu einem Basisstandard gekürt werden, aus dem sich viele weitere DNQP-Expertenstandards erschließen ließen.

Die Expertengruppe um Dr. Klaus Wingenfeld zeigt eindringlich auf, dass dieser deutlich auf Prävention abstellende Standard dringend in die Praxis übertragen werden muss.

Allerdings ist bereits in der Präambel der ersten vorläufigen Fassung ist zu lesen, dass gerade für die ambulante Pflege einige der strukturellen Voraussetzungen fehlen, um Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der Mobilität im Rahmen des pflegerischen Auftrags vereinbaren zu können. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Gewährleistung einer engmaschigen Begleitung der Maßnahmen sowie der für den ambulanten Bereich besonders betonten Bedeutung von Information, Anleitung und Beratung. Die Vertragsparteien sind hier gefordert, die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen.

Abschlussbericht 

Gerade dieses geheime Wirken hinter den Kulissen, wenn es um die Verteilung von ach so knappen Mitteln geht, könnte ausschlaggebend dafür sein, dass der Standard bisher noch immer nicht offiziell freigegeben worden ist.

Auf der Seite des Qualitätsausschusses Pflege ist zu lesen: „Der Qualitätsausschuss ist gemäß § 113a SGB XI für die Entwicklung und Aktualisierung wissenschaftlich fundierter und fachlich abgestimmter Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege zuständig. Entsprechend wurde ein Expertenstandard Mobilität beauftragt, von Pflegewissenschaftlern entwickelt und modellhaft implementiert. Die Empfehlung zur freiwilligen Einführung erfolgte Anfang 2018 durch den erweiterten Qualitätsausschuss.“ 

Mit dem Ziel der verbindlichen Einführung des Expertenstandards „Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege“ soll sich 2021 eine wissenschaftliche Begleitforschung an die Aktualisierung anschließen.

Bis zum Abschluss der Begleitforschung empfiehlt der Qualitätsausschuss Pflege den Pflegeeinrichtungen die freiwillige Einführung des „Expertenstandard nach § 113a SGB XI Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege – Aktualisierung 2020“ in der Fassung vom 19.11.2020.

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