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DNQP Sturzprophylaxe

Oft ist der Sturz Zuhause der Beginn anhaltender Pflegebedürftigkeit – DNQP Sturzprophylaxe

Jeder Mensch hat ein Risiko zu stürzen, sei es durch Unachtsamkeit oder bei einer sportlichen Betätigung. Über dieses alltägliche Risiko hinaus gibt es Stürze, deren Ursache im Verlust der Fähigkeit zur Vermeidung eines Sturzes liegt. So beginnt die Präambel des DNQP Expertenstandard Sturzprophylaxe des Deutschen Netzwerks für Qualität in der Pflege DNQP.

Angelehnt an die WHO gilt als Sturz jedes Ereignis, bei dem der Betroffene unbeabsichtigt auf dem Boden oder auf einer anderen tieferen Ebene aufkommt. [ Link: http://www.who.int/ageing/projects/falls_prevention_older_age/en/ Begriff: Definition WHO]. Mit dieser Aussage beginnen bereits die ersten Interpretationen, wie der Standard in der Praxis – besonders bei der Pflege und Begleitung von Menschen mit Demenz – ausgelegt werden kann. Ist das Suchen nach imaginären kleinen Tierchen unterm Tisch bereits ein Sturz? Ist das voll Panik in die Hocke gehen und sich hinterm Sessel verstecken, wenn die Tür aufgemacht wird, Anlass zur Sicherheit ein Sturzprotokoll anzulegen? Sicherlich nicht.

In der zweiten Aktualisierung des Expertenstandards Sturzprophylaxe geht es nicht mehr darum, alle Risikofaktoren aufzählen zu können, die ein Mensch haben kann, um damit einen Sturz um jeden Preis zu verhindern. Vielmehr wird die pflegerische Fachkraft dazu befähigt, das Sturzrisiko in einem ersten Screening anhand von vier Kriterien einzuschätzen,

  • Gab es Stürze im letzten Jahr?
  • Hat der Patient Angst vor einem Sturz?
  • Liegen Einschränkungen in der Mobilität vor?
  • Gibt es kognitive Auffälligkeiten?

um dann zu entscheiden, ob ein kriteriengeleitetes Assessment angeschlossen werden muss.

Aufgabe der Pflege ist es sicherlich, die Sturzfolgen weitgehend zu minimieren. Die Freiheit der Person und damit einhergehend die Achtung des Selbstbestimmungsrechtes des Menschen sind aber höher zu bewerten als die Verhinderung eines Sturzes um jeden Preis. Dies machen die Experten deutlich, indem sie die Anwendung von freiheitsentziehenden Maßnahmen per se als Sturzrisiko einstufen. Ein herkömmlicher Pflegeplanungsprozess alten Stils – Problem: eingeschränkte Beweglichkeit mit hoher Sturzgefahr, Ziel: Stürze sind vermieden, Maßnahmen: Gurt am Stuhl und nachts ein Bettgitter – sind absolut obsolet geworden.

Zum Glück beherzigen mittlerweile die meisten Pflegeeinrichtungen den Werdenfelser Weg

Werdenfelser Weg

Mit der Erfassung von Qualitätsindikatoren in der Pflege wird der prophylaktische Gedanke, zuallererst die Mobilität zu fördern als einfach nur den Sturz zu verhindern, fortgeführt. Es werden nicht lediglich die Stürze gezählt, sondern anzugeben ist die Anzahl von Stürzen mit erheblichen Sturzfolgen.

In der ersten Ebene des DNQP Sturzprophylaxe gilt es auf Basis des Screening zu bewerten und abzuwägen, welche Risikofaktoren maßgeblich Einfluss auf die Lebensführung haben können. Hierzu braucht die pflegerische Fachkraft ein hohes Maß an professioneller Kompetenz. Zu differenzieren ist dabei zwischen personen-, medikamenten- und umgebungsbezogenen Sturzrisikofaktoren, um dann pflegefachlich zu entscheiden ob und in welcher Form ein Faktor tatsächlich ein erhöhtes Sturzrisiko für den Betroffenen bedeutet.

Strukturebene zwei verlangt von der Einrichtung eine Verfahrensregelung, um festzulegen, welche Maßnahmen mit allen beteiligten Berufsgruppen einzuleiten sind, um eine mögliche Kompensation des Risikofaktors zu erreichen. Die Sicherstellung, dass ALLE an der Versorgung des Bewohners Beteiligten auch informiert werden über das vorhandene Risiko, wird klar als Aufgabe des Managements genannt.

Mit einer speziell geschulten Beratungskompetenz soll die Pflegefachkraft besonders auf die Selbstpflegefähigkeit und die selbstbestimmte Alltagskompetenz des Betroffenen und seiner Angehörigen eingehen, so der Schwerpunkt in Abschnitt drei.

Ebene Vier beleuchtet die unterschiedlichen Maßnahmenpakete zur weiteren Sturzprophylaxe. Hier wird differenziert zwischen Einzelinterventionen und multimodalen Interventionsprogrammen, die von den Einrichtungen vorzuhalten, aufzustellen und durchzuführen sind. Die Parallelität zum nationalen Expertenstandard Mobilitätsförderung ist dabei sehr deutlich zu erkennen.

Wie bei allen anderen DNQP Expertenstandards auch, widmet sich der letzte Aspekt der Evaluation des Gesamtprozesses. Die Kompetenz der Pflegefachkraft liegt hier bei der fachlichen Bewertung der Wirksamkeit und des Zielerreichungsgrades der eingeleiteten Strategien mit Ermittlung von verschiedenen Sturzkennzahlen.

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